Unsere smarli. AGB
Version November 2023
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) regeln das Vertragsverhältnis zwischen smarli. (“Provider”) und dem Kunden (“Kunde”). Der Provider behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der AGB vorzunehmen. Diese werden zum Vertragsbestandteil, insofern der Kunde nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme widerspricht. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf https://www.smarli.ch/agb veröffentlicht.
1. Software und Software as a Service (“SaaS”) | Vertrag
- Der Provider erbringt für seine Kunden Software / SaaS-Dienstleistungen als Offline-Lösung und/oder über das Medium Internet im Bereich IoT (Internet of Things) / Smart Home.
- Gegenstand des Vertrages ist
- die Überlassung der Software smarli. zur Nutzung als Offline-Lösung und/oder über das Internet.
- der Verkauf des smarli. Hub.
2. Softwareüberlassung
- Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Softwarelösung smarli. als Offline-Lösung und/oder über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung.
- Der Provider entwickelt die Software laufend weiter und wird diese in Abhängigkeit vom jeweiligen Service-Abo durch regelmässige Updates und Upgrades verbessern.
- Der Provider überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, sodass die Nutzung der Software unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.
- Der Provider kann zur Erfüllung der vertraglichen Leistung Subunternehmer beiziehen. Im Falle des befugten Beizuges von Subunternehmern steht der Provider für eine sorgfältige Instruktion der Beigezogenen ein.
3. Nutzungsrechte an der Software
- Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software smarli. während der Dauer des Vertrages bestimmungsgemäss zu nutzen.
- Der Kunde darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten, sofern dies vom Provider nicht schriftlich erlaubt wird. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Jede Form der Zurverfügungstellung der Software an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.
4. Support
- Der Provider wird Anfragen (per E-Mail, per WhatsApp oder telefonisch) des Kunden zur Software smarli. und weiteren Diensten gemäss Vereinbarungen im jeweiligen Service-Abo beantworten. Dabei wird unterschieden zwischen kritischen Ereignissen (“critical”) und allen weiteren Ereignissen (“other”):
- Critical: Als kritische Ereignisse gelten abschliessend (1) wenn der smarli. Hub defekt ist; (2) wenn das smarli. System länger als 15 Minuten am Stück nicht erreichbar ist und (3) wenn die Funktionsweise des smarli. Systems erheblich beeinträchtigt ist (d.h. mehrere und wiederholte Störungen / Ausfälle bei der Auslösung von Befehlen / Aktionen innert 15min).
- Other: Als übrige, nicht-kritische Ereignisse gelten alle weiteren Vorkommnisse, wie z.B., dass einzelne Hardware-Komponente nicht erreichbar / defekt sind oder dass die Funktionsweise einzelner Szenen & Automatisierungen fehlerhaft / gestört ist.
- Anspruch auf Support im Rahmen des jeweiligen Service-Abos besteht bei Störungen / Ausfällen von (a) dem smarli. Hub; (b) von smarli. gelieferter und konfigurierter Hardware; (c) der smarli. User App (Zugriff, Funktionsweise) sowie (d) durch smarli. konfigurierte Szenen & Automatisierungen.
- Kein Anspruch auf Support im Rahmen des jeweiligen Service-Abos besteht bei Störungen / Ausfällen von (a) durch smarli. eingebundene Dritt-Hardware, die vom Kunden beschafft wurde; (b) durch den Kunden erstellte Konfigurationen in Dritt-Software sowie (c) Systeme, Protokolle und Software Dritter.
- Bezüglich Gewährleistung der Funktions- und Betriebsbereitschaft von smarli. wird auf Ziffer 7 dieser AGB verwiesen.
5. Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
- Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Software-Dienste erforderlichen Daten und Informationen – unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung – verantwortlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
- Der Kunde ist zur sachgerechten Nutzung des smarli. Hub verpflichtet.
- Der Kunde ist verpflichtet, smarli. schriftlich über folgende Punkte zu informieren:
- Wechsel / Ersatz des Internet-Modems (30 Tage vor Vollzug);
- Wechsel des Internet-Anbieters (30 Tage vor Vollzug);
- Umzug (60 Tage vor Vollzug).
6. Entgelt
- Der Kunde verpflichtet sich, an den Provider für die Software- / SaaS-Dienste das vereinbarte Entgelt zu bezahlen.
- Das Entgelt ist, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, jeweils im Voraus zu bezahlen.
- Der Provider wird dem Kunden auf Wunsch eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden.
- Der Provider ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden jeweils zum nächstmöglichen Kündigungstermin eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen. Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur ausserordentlichen Kündigung mit einer Frist von 10 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.
7. Gewährleistung
- Der Provider leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software- / SaaS-Dienste Gewähr gemäss den Bestimmungen in diesen AGB.
- Die Gewährleistung für die Funktions- und Betriebsbereitschaft von an smarli. angebundene Systeme und Protokolle Dritter wird ausgeschlossen.
- Ebenso ausgeschlossen werden Veränderungen in der Funktions- und Betriebsbereitschaft, die sich durch vom Kunden eigenständig installierte Updates an den Systemen, Protokollen und Software Dritter sowie durch vom Kunden eigenständig installierte Apps & Add-ons ergeben.
- Für durch smarli. gelieferte resp. eingebaute Hardware-Komponenten Dritter übernimmt smarli. die Garantie während 12 Monate.
- Für Produkte und Komponenten, die durch den Kunden beschafft wurden, wird jede Garantie durch smarli. ausgeschlossen.
- Der Provider gewährleistet, dass der smarli. Hub die vereinbarten Eigenschaften aufweist. Liegt ein Mangel vor, ist der Provider nur zur Ersatzlieferung verpflichtet. Die Ersatzlieferung kann insbesondere durch den Austausch von defekten Komponenten erfolgen. Ist der Provider zur Ersatzlieferung innert angemessener Frist nicht in der Lage, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder einen dem Minderwert entsprechenden Abzug von der Vergütung zu machen.
- Sämtliche Mängelrechte verjähren spätestens zwei Jahren seit der Ablieferung des smarli. Hub.
8. Haftung
- Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schliesst der Provider jegliche Haftung gegenüber dem Kunden (oder jedem Dritten) insbesondere für die Erfüllung seiner vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten aus (einschliesslich für Fahrlässigkeit). Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Schaden, der direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software smarli. entsteht.
- In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die Haftung des Providers auf den Betrag der monatlichen Lizenzgebühr in den letzten zwölf Monaten vor Entstehung des Schadens beschränkt.
9. Vertragsdauer
- Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Bestellung des Kunden.
- Die Vertragslaufzeit entspricht der zwischen dem Kunden und dem Provider vereinbarten Laufzeit.
- Installationen von smarli. ohne Service-Abo gelten mit der Inbetriebnahme des smarli. Hub als abgeschlossen. Es gelten lediglich die Gewährleistungen für Hardware-Komponenten und smarli. Hub gemäss Ziffer 7. Updates und Weiterentwicklungen finden nicht statt. Allfällige Support-Leistungen werden zum jeweils gültigen Stundensatz verrechnet.
- Monatsabos werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils per Ende Monat gekündigt werden.
- Jahresabos werden für die Zeitdauer von einem Jahr abgeschlossen. Sofern der Kunde nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der Jahresfrist kündigt, verlängert sich das Abo jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Die Rechnungsstellung des Jahresabos erfolgt jährlich im Voraus.
- Abos mit anderen Laufzeiten werden für die jeweils vereinbarte Laufzeit (z.B. drei Monate) abgeschlossen. Sofern der Kunde nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit (3 Monate) kündigt, verlängert sich das Abo jeweils automatisch um eine weitere Laufzeit (von 3 Monaten). Die Rechnungsstellung erfolgt ohne anderslautende Vereinbarung im Voraus für die jeweilige Laufzeit (3 Monate).
- Form der Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen. Das Kundenkonto wird nach Ablauf der Kündigungsfrist gesperrt.
- Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für den Provider insbesondere dann vor,
- wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven eingestellt wurde;
- wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einem Monatsentgelt im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde;
- wenn der Kunde bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift;
- wenn die vertriebenen Dienste durch den Kunden zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen genutzt werden.
10. Mitteilungen
- Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die vom Kunden angegebene bzw. auf der Homepage des Providers angegebene Adressen zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis. Mitteilungen des Providers an die vom Kunden bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gelten in jedem Fall als schriftliche Mitteilung.
- Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressenänderungen (inkl. E-Mail) unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
11. Immaterialgüterrechte
- Alle Immaterialgüterrechte an den Dienstleistungen, der Software smarli. und der Website verbleiben im Eigentum des Providers.
12. Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist diesfalls durch eine neue, gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Auswirkung der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Vertragslücke offenbar wird.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Dieser Vertrag, einschliesslich der Fragen dessen Zustandekommen und Gültigkeit, unterliegt Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie internationaler Abkommen.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages, einschliesslich der Fragen des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Ungültigkeit, der Verbindlichkeit, der Umsetzung, der Änderung oder Ergänzung, der Verletzung oder Beendigung dieses Vertrages, ist St. Gallen.